Katholischer Familienverband: Steuerreform darf nicht auf Kosten des FLAF gehen
Aus dem FLAF werden neben den unmittelbaren Familienleistungen wie der Familienbeihilfe oder dem Kinderbetreuungsgeld auch Leistungen wie Fahrtenbeihilfen, Freifahrten, Schulbücher, Mutter-Kind-Pass Untersuchungen, Unterhaltsvorschüsse, Elternbildung oder Pensionsbeiträge für Kindererziehungszeiten bezahlt.
Seit der Gründung des FLAF im Jahr 1955 wurden keine Einnahmenerhöhungen vorgenommen. Im Gegenteil: Zwischen 1978 und 1981 wurde ein Viertel der Einnahmen zu den Pensionskassen umgeschichtet. Darüber hinaus wurden Kosten auf den FLAF abgewälzt, die früher aus allgemeinen Steuermitteln bezahlt worden sind. Beispiele dafür sind die Krankenkassen- und Pensionsbeiträge für jene, die Kinderbetreuungsgeld beziehen.
„Arbeitgeber auf Kosten der Familien zu entlasten ist unverfroren und ein großer Rückschritt in Richtung familienfreundliche Gesellschaft“, ist Trendl überzeugt und fordert: „Überschüsse dieses zweckgebundenen Fonds müssen den Familien zu Gute kommen, indem Familienleistungen regelmäßig wertangepasst werden. Ansonsten finanzieren sich die Familien die Steuerreform selbst“
Der Familienlastenausgleichsfonds ist ein wesentliches Instrument der Umverteilung. Im Unterschied zu Sozialleistungen, die ein Ausgleich zwischen Arm und Reich sind, sind Familienleistungen ein Ausgleich zwischen denen, die Kinder großziehen, und denen, die keine Kinder versorgen müssen.
Dass in diesem Zusammenhang noch immer von einem Lasten- und nicht von einem Leistungsausgleich gesprochen wird, ist für den Präsidenten des Katholischen Familienverbandes ein „falsches Signal“.