Verbot der Leihmutterschaft durch Verfassung absichern
Der Wiener Gynäkologe Prof. Johannes Huber übte aus naturwissenschaftlicher und medizinischer Sicht scharfe Kritik am neuen Gesetz. Es weise gravierende Mängel auf. Als ein Befürworter der In-vitro-Fertilisation (IVF) hätte er sich so wie andere Fachkollegen auch erwartet, dass die IVF durch das neue Gesetz "sicherer gemacht" werde. Das Gesetz hätte etwa die bereits geltende Empfehlung zur Verpflichtung machen sollen, im Zuge der IVF nur einen Embryo in den Mutterleib zu implantieren.
Stattdessen habe sich der Gesetzgeber so sehr auf die Themen Eizellenspende und Präimplantationsdiagnostik (PID) konzentriert, dass andere wichtige Aspekte vernachlässigt wurden. Die Eizellspende kritisierte Huber als massiven hormonellen Eingriff, der einer "Körperverletzung" gleichkomme.
Beratung und Information ausbauen
Das Aktionsbündnis, dem neben der Katholischen Aktion auch die "aktion leben", der Katholische Familienverband (KFÖ), die Arbeitsgemeinschaft Katholischer Verbände (AKV) und die Ordensgemeinschaften Österreichs angehören, unterstrich seine Absicht, auch nach Beschluss des umstrittenen Gesetzes den Themenbereich der Fortpflanzungsmedizin weiter zu behandeln und die eigene Beratungs- und Informationstätigkeit auszudehnen. So kündige die Präsidentin der "Aktion Leben", Gertraude Steindl, an, dass man künftig eine eigene Beratung für jene Frauen und Paare anbieten wolle, die vor der Entscheidung einer IVF oder einer eventuell damit zusammenhängenden Präimplantationsdiagnostik (PID) stehen.
Auch werde man Jugendliche verstärkt über PID und Eizellspende informieren "und sie darin bestärken, ihre Gesundheit und körperliche Integrität nicht zu gefährden". Die "aktion leben" biete schon jetzt einen Unterrichtsbehelf zum Thema Eizellspende.
Das Angebot unabhängiger, ergebnisoffener Beratung müsse unbedingt ausgebaut werden, so Steindl. Es sei unverständlich, dass sich gerade in dieser heiklen Materie politische und wirtschaftliche Interessen vermischen würden. Wer an der Fortpflanzungsmedizin verdiene, dürfe nicht beratend tätig sein, mahnte Steindl. Geplant sei seitens der "Aktion Leben" außerdem eine eigene Informations-Website zum Thema.
"Druck auf Frauen wächst"
Notwendig sei darüber hinaus eine umfassende Evaluierung der Folgen des neuen Gesetzes, mahnte KA-Präsidentin Schaffelhofer: "Ich kenne keinen anderen Bereich, in dem der Gesetzgeber ganz bewusst und willentlich nicht im Geringsten wissen will, wie sich ein Gesetz auf die Gesundheit und die Entwicklung eines Menschen auswirkt." Dies sei umso unverständlicher, als es um das Kindeswohl gehe. Dieses sei in der gesamten Diskussion viel zu wenig beachtet worden; ebenso seien beim nun novellierten Gesetz die Folgen für die Frauen nicht beachtet worden. So wachse mit dem neuen Gesetz der Druck auf Frauen, alle Möglichkeiten der IVF, der Eizellspende und der angeschlossenen Techniken auszunutzen.
Dementsprechend unterstrich die KAÖ-Präsidentin: "Was gesetzlich erlaubt ist, muss deswegen noch lange nicht ethisch gerechtfertigt und gesellschaftlich wünschenswert sein. Wir werden nicht müde werden, dies zu thematisieren und zu einer eigenständigen Entscheidung zu ermutigen, die vor dem eigenen Gewissen bestehen kann."
Trendl: Umsetzung genau beobachten
Alfred Trendl, der Präsident des Katholischen Familienverbandes verweist auf die Kinderrechtskonvention, in der das Kindeswohlvorrangigkeitsprinzip normiert wurde. Davon sei bei dem Medizinfortpflanzungsgesetz wenig zu merken. Zu befürchten sei zudem, dass der gesellschaftliche Druck auf Familien mit Kindern mit Behinderungen wächst und diese in Gefahr laufen, sich für ihre Kinder rechtfertigen zu müssen. Er fragt, wer das Recht habe, das Lebensrecht eines anderen in Frage zu stellen. Bei der Eizellspende wäre zudem eine vergleichbare Vorbereitung und Beratung, wie sie bei einer Adoption vorgeschrieben ist, sinnvoll
In einem Abänderungsantrag zum Gesetz wurde präzisiert, dass die PID nur bei wiederholt fehlgeschlagener künstlicher Befruchtung durchgeführt werden darf, ausgeschlossen wird explizit ein genetisches Screening. Außerdem gilt ein Kommerzialisierungs- und Vermittlungsverbot bei Eizellspende sowie ein Werbeverbot für die Samen- und die Eizellspende. Für Eizellspenderinnen ist eine psychologische Beratung vorgesehen. Diese kurzfristig beschlossenen Gesetzesänderungen, sieht Trendl auch als Erfolg der Plattform. Die Umsetzung dieser Maßnahmen werde man genau beobachten, so Trendl.
Die Plattform hatte eine Social Media-Kampagne gegen das Gesetz initiiert. Innerhalb von neun Tagen waren über die Website www.kinderbekommen.at 1,3 Millionen E-Mails an die Abgeordneten verschickt worden. Das Aktionsbündnis bedankte sich bei allen Bürgerinnen und Bürgern, die von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und so ein Zeichen lebendiger Demokratie gesetzt haben.