Katholischer Familienverband unterstützt die Forderung nach einer Fristverkürzung für Abtreibungen bei Verdacht auf Behinderung.
„Es ist unmenschlich, dass beim bloßen Verdacht auf eine schwere Behinderung eine Abtreibung bis zur Geburt möglich ist und stellt eine klare Diskriminierung von Kindern mit Behinderung dar.“ Wo bleibt hier die Perspektive des Kindes? Wer verleiht den Kindern eine Stimme?“ fragt Alfred Trendl, Präsident des Katholischen Familienverbandes und erklärt sich solidarisch mit Behindertenorganisationen. Die UNO-Behindertenrechtskonvention erklärte bereits 2013, dass die eugenische Indikation Behinderte diskriminiere.
Für Trendl ist der derzeit stattfindende Dialog, der von Behindertenanwalt Erwin Buchinger angestoßen und von mehreren Parlamentsparteien aufgegriffen wurde „überfällig und dringend notwendig“. Dass sich Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser dieser Forderung verweigert, kann Trendl nicht nachvollziehen. „Gerade einer Sozialdemokratin müssten Werte wie Solidarität mit den Kindern und einem Ende dieser Diskriminierung aufgrund einer Behinderung ein Anliegen sein“, kritisiert der Familienverbandspräsident und fügt hinzu: „Die medizinischen Voraussetzungen haben sich seit Einführung der Fristenregelung vor 40 Jahren geändert, die Diagnosemöglichkeiten sind besser geworden. Im Zuge dieser Veränderungen sollte diese Regelung überdacht werden,“ so Trendl und fordert eine sachliche und ideologiefreie Debatte zu diesem Thema. Oberhauser übersehe auch, dass gerade durch die bestehende Regelung Druck auf Frauen ausgeübt wird, nämlich ein Kind, das möglicherweise behindert ist, abzutreiben.