Steuerreform-Ergebnis: Nicht-Genügend für Familienfreundlichkeit!
Ein weiteres Ärgernis für den Familienverbandspräsidenten: eine zusätzliche Hürde beim Kinderfreibetrag. Die Antragspflicht steht nun ausdrücklich im Gesetz. Während sich die Verhandler in letzter Minute für bestimmte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie für Pensionistinnen und Pensionisten auf die antragslose Arbeitnehmerveranlagung geeinigt haben, wird beim Kinderfreibetrag eine explizite Antragspflicht eingeführt!
Besonders enttäuschend ist das Ergebnis der Steuerreform für Mehrkindfamilien: Der Erhöhungszuschlag für Mehrkindfamilien bei Sonderausgaben wurde ersatzlos gestrichen. „Für mich ist das eine klare familienfeindliche Positionierung; die Regierung und die Sozialpartner haben bewiesen, dass die Anliegen der Familien nicht an erster Stelle stehen - trotz der Rede vom familienfreundlichen Österreich“ ,so Trendl. Verschärfend kommt hinzu: Während Sonderausgaben generell erst ab 2020 nicht mehr absetzbar sind, fällt der Erhöhungszuschlag für Mehrkindfamilien bereits mit 2016. Schöne Worte und Kampagnen allein reichen nicht aus, um Österreich familienfreundlicher zu machen“, so Trendl.
Das Institut für höhere Studien hat die weit unterdurchschnittliche Berücksichtigung der Familien bestätigt.
„Den im letzten Moment eingebrachten Entschliessungsantrag zur antragslosen Zuerkennung des Kinderfreibetrags durch Mag. Andreas Zakostelsky begrüßen wir und erwarten uns eine umgehende Umsetzung“, so Trendl abschließend.