Kinderbetreuungsgeld: Reform darf Wahlfreiheit nicht einschränken und Eltern bevormunden
Wenn das im Regierungsprogramm festgeschriebene Ziel: „Finanzielle Unterstützung von Familien und Kindern“ ernst genommen wird und die mittels einer Kinderbe-treuungsgeldreform angestrebte Vereinfachung, Transparenz und Flexibilität ehrlich gemeint sind, bedeutet das für den Katholischen Familienverband:
● Keine Beziehergruppe wird – im Vergleich zu vorher – weder finanziell noch zeitlich schlechter gestellt
● Alleinerziehende werden bei der Bezugsdauer nicht benachteiligt und
● der Wertverlust wird endlich ausgeglichen und künftig regelmäßig wertangepasst.
Das pauschale Kinderbetreuungsgeld wurde seit der Einführung vor 13 Jahren noch nie wertangepasst, den Familien werden dadurch z.B. bei der Erstvariante (30 + 6 Monate) ca. € 4.600,-- pro Kind vorenthalten. „Dieser Wertverlust muss endlich ausgeglichen werden“, fordert die Generalsekretärin neuerlich. Daher tritt der Katholische Familien-verband stark gegen die Prämisse auf, dass eine Reform budgetneutral erfolgen soll. „Jede Vereinfachung oder Vereinheitlichung kann bei der Vorgabe, dass es nicht mehr kosten darf, wohl nur bedeuten, dass die maximal auszahlbare Summe spürbar unter der der jetzigen Langvariante liegt und der Wertverlust nicht einmal ansatzweise aus-geglichen wird“, so Baumgartner. „Eine Reform, die den Namen auch verdient, muss sichtbare und spürbare Verbesserungen für Familien bringen. Väterbeteiligung ist wünschenswert, Anreize zu schaffen, begrüßenswert. Familien aber zu bestrafen, weil der Vater nicht in Karenz geht, ist politischer Unsinn und der falsche Weg."