Katholischer Familienverband begrüßt familienfreundliche Entscheidungen des Nationalrates
Besonders erfreulich ist für den Familienverband die „neue“ Regelung zur Elternteilzeit: „Damit ist wohl die im Regierungsprogramm angeführte mögliche Verkürzung der Elternteilzeit vom 7. auf das 5. Lebensjahr des Kindes, beendet“, so Familienverbandspräsident Alfred Trendl. Für ihn ist die Elternteilzeit eines der wesentlichsten Instrumente zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Kritischer steht Trendl einer neuen Anspruchsvoraussetzung für die Elternteilzeit gegenüber. Diese sieht vor, dass künftig eine Reduktion der Wochenarbeitszeit um 20 Prozent und eine Mindestarbeitszeit von 12 Stunden festgelegt werden muss. „Diese Maßnahme schränkt die Möglichkeit der Eltern, über das Ausmaß an Kinderbetreuung und Arbeitszeit zu entscheiden ein“, so Trendl. Ausdrücklich begrüßt hingegen wird vom Katholischen Familienverband die Schaffung eines Karenzanspruches für Pflegeeltern von Kindern unter zwei Jahren, die nicht zur Adoption freigegeben sind: „Eine Entscheidung im Sinne der Kinder und eine deutliche Erleichterung für Pflegeeltern“, so Trendl. Erfreut ist der Präsident des Familienverbandes auch über den beschlossenen Kündigungs- und Entlassungsschutz nach einer Fehlgeburt.
Verabsäumt wurde es, die Lücke bei Pensionsansprüchen vieler Frauen zu schließen: Konkret betroffen sind Frauen, die vor 2005 Kinder bekommen und zu wenig Beitragsjahre erworben haben, um Anspruch auf eine Pension zu haben: „Hier besteht dringender Handlungsbedarf, es kann nicht sein, dass die fehlende Anrechnung von Kindererziehungszeiten zur Armutsfalle wird“, sagt Trendl. Der Katholische Familienverband hat auf diese Problematik bereits mehrfach hingewiesen.
Kritik übt Trendl auch an der mit zwei Wochen sehr kurz angesetzten Begutachtungsfrist der Novelle: „Hier wurde wie bereits bei zahlreichen anderen Gesetzesentwürfen im heurigen Jahr eine sehr wichtige Materie in sehr kurzer Zeit abgefertigt“, so der Familienverbandspräsident.