Katholischer Familienverband begrüßt die Ablehnung der Praxis der Leihmutterschaft durch das Europarlament
„Es geht dabei um Rechte der Frauen und der Kinder“, so der Familienverbandspräsident und führt den Artikel 35 der Kinderrechtskonvention an: „Darin heißt es klar, dass Kinder ein Recht haben nicht zu irgendeinem Zweck verkauft oder gehandelt werden. Das muss auch in der Fortpflanzungsmedizin gelten“ und unterstreicht einmal mehr: „Das Kind darf nicht zur Ware werden!“ und fordert konkret: „Wenn sich im EU-Parlament alle so einig sind, und auch in Österreich von allen Parteien betont wird, dass Leihmutterschaft ein Tabu sei“, dann sollen unverzüglich Taten folgen und das Verbot der Leihmutterschaft in der Verfassung fixiert werden!“
Trendl warnt eindringlich vor einer weiteren Kommerzialisierung der „Ware Kind“: So wurde in Österreich im Jänner dieses Jahres ein neues Fortpflanzungsmedizingesetz beschlossen, das umstrittene Methoden wie Eizellenspende oder In-Vitro-Fertilisation unter einander völlig Unbekannten erlaubt. „Dieses Gesetz wurde überstürzt und ohne ausreichende Diskussionen beschlossen“, kritisiert der Präsident des Katholischen Familienverbandes und fordert eine sachliche und ideologiefreie Debatte über das Thema Reproduktionsmedizin: „Es geht nicht darum, Menschen mit Kinderwunsch zu diskriminieren, sondern das Wohl der Kinder und Frauen im Auge zu behalten“, so Trendl und erinnert daran: „Man darf nicht vergessen, dass hinter den Bemühungen zur Liberalisierung vor allem eine riesige Industrie steht, die sehr gut an diesem Geschäft mit der Hoffnung verdient“ so Trendl.
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