Filmtipp: Futurebaby
Für den Präsidenten des Katholischen Familienverbandes ist eine kritische und umfassende Auseinandersetzung mit dem Thema notwendig, weil primär das Paar mit dem unerfüllten Kinderwunsch im Focus steht. Was es für Spender/innen und das Kindeswohl bedeutet, wir vielfach aus der Debatte ausgespart. Kritik übt Trendl an der Geschwindigkeit, mit der in Österreich die Änderungen im Fortpflanzungsmedizinrechtsänderungsgesetz im Jahr 2015 durchgepeitscht wurden: „Ein fundierter und längerer Diskurs wäre hier angebracht gewesen“, so der Präsident des Katholischen Familienverbandes. Er fordert – wie schon vor einem Jahr: drei zusätzliche Maßnahmen:
- Unabhängige psychosoziale Beratung für Spender und Spenderinnen und Empfängerinnen .
- Ein zentrales Spendenregister, das gewährleistet, dass Kinder Ihr Recht auf Kenntnis ihrer biologischen Eltern wahrnehmen können.
- Langzeitstudie und wissenschaftliche Begleitforschung.
Trendl warnt vor allem vor den Auswirkungen durch Eizellenspende und Leihmutterschaft und verweist auf das Kindeswohl: „Jedes Kind hat laut Artikel 7 Absatz 1 der UN-Kinderrechtskonvention das Recht, seine Eltern zu kennen“, so Trendl und kritisiert: „Ohne zentrales Spender- und Spenderinnen Register verwehrt man den Kindern von vornherein dieses Recht“, so Trendl. Er begrüßt auch ausdrücklich, dass Österreich eine Vorreiterrolle in der Ablehnung der Praxis der Leihmutterschaft einnimmt und fordert die Regierung auf, dies auch im europäischen Kontext einzufordern. „Der vor einem Jahr im Parlament erstrittene Kompromiss ist auch ein Auftrag an die Regierung auch auf das Wohl der Kinder zu achten und Kinder, Spender/innen und Eltern nicht alleine zu lassen“, schließt Trendl.
Mehr Informationen:
Zum Film:
http://www.geyrhalterfilm.com/future_baby
Zum Thema Fortpflanzungsmedizin und Leihmutterschaft: