Familienorganisationen: Familien steuerlich zu entlasten ist eine Frage der Fairness und der Glaubwürdigkeit!
Fünf Punkte für eine angemessene steuerliche Entlastung
Eine angemessene steuerliche Entlastung bedeutet für die Familienorganisationen:
● steuerliche Absetzbarkeit der Betreuungskosten bis zum 14. Lebensjahr – derzeit sind Betreuungskosten nur bis zum 10. Lebensjahr des Kindes steuerlich absetzbar. Weil Kinder auch über das 10. Lebensjahr hinaus Betreuung brauchen, muss die steuerliche Absetzbarkeit bis zum 14. Lebensjahr des Kindes möglich sein.
● Vereinfachungen im Steuerrecht – Betreuungseinrichtungen sollen künftig die Möglichkeit haben, Elternbeiträge direkt ans Finanzamt zu melden, damit Betreuungskosten in der Arbeitnehmerveranlagung automatisch berücksichtigt werden.
● deutliche Erhöhung des Freibetrages – aktuell wird ein Kind mit einem Freibetrag von 220 Euro pro Jahr berücksichtigt. Das bringt Eltern bestenfalls 4 Euro pro Kind und Monat.
● Regelmäßige Erhöhung und Valorisierung der Steuerfreibeträge und der Absetzbeträge
● für jene Familien, die so wenig verdienen, dass sie keine Einkommens- oder Lohnsteuer zahlen, muss es bei der Steuerreform einen Ausgleich in Form einer Negativsteuer geben.
Glaubwürdigkeit der Regierung steht auf dem Spiel
Familien sind die Leistungsträger unserer Gesellschaft. Für die sechs Familienorganisationen ist es eine Frage der Fairness, Sorgepflichten im Steuerrecht zu berücksichtigen und Familien bei der aktuellen Steuerreform spürbar zu entlasten. „Die Glaubwürdigkeit der Regierung wird nicht zuletzt davon abhängen, was den Familien nach der Steuerreform mehr im Geldbörsel bleibt“, sind sich die Familienorganisationen einig.