Kinderbetreuungsgeld: Chance zur Wertanpassung wurde versäumt!
„Die bei der Kampagnen-Präsentation verbreitete Euphorie von Familien-ministerin Karmasin kann ich nicht teilen. Der neue geschaffene Partnerschaftsbonus und die Familienzeit täuschen nicht darüber hinweg, dass die Reform für viele Bezieher/innen sogar einer Kürzung bedeutet“, so der Präsident der größten überparteilichen Familienorganisation Österreichs. Er bezieht sich mit seiner Kritik auf die über 50 Prozent der Kinderbetreuungsgeldbezieher/innen, die sich aktuell für die Langvariante von 30+6 Monaten entschieden haben. „Diese mit Abstand beliebteste Variante gibt es mit dem neuen Kindergeldkonto nicht mehr, weil die maximale Bezugsdauer für einen Elternteil um zwei Monate gekürzt wird“, so seine Kritik. „Eltern die sich ab 1. März 2017 für die maximale Bezugsdauer entscheiden, erhalten künftig bis zu 700 Euro weniger. Damit zählen vor allem Mehrkindfamilien und Alleinerziehende zu den Reform-Verlieren“, so der Präsident. Für den Katholischen Familienverband bedeutet das eine doppelte Kürzung: Zum einen durch den Wertverlust der nicht erfolgten Valorisierung, zum anderen durch die Kürzung der maximalen Bezugsdauer. Die sogenannte „Wochengeldfalle“ – Mütter erhalten unter einer bestimmten Konstellation bei kurzer Bezugsdauer von Kinderbetreuungsgeld und Geburt eines zweiten Kindes und innerhalb kurzer Zeit kein Wochengeld – wurde auch nicht entschärft.
Für Trendl bringt das neue Kindergeldkonto auch Vorteile: Die Flexibilisierung ist positiv, der neu eingeführte Partnerschaftsbonus ein Anreiz die Betreuung partnerschaftlich zu teilen und der Papamonat eine Möglichkeit die Bindung zwischen Vater und Kind zu stärken. „Das sind zweifelsohne Verbesserungen. Dass die Bezugsdauer künftig in Tagen und nicht mehr in Monaten angegeben wird, erschwert aber die Übersichtlichkeit“, so Trendl und begrüßt die Einführung eines Kindergeldkonto-Rechners.
Fact Box:
Kinderbetreuungsgeld: Vergleich zwischen alt und neu
Ausgestaltung
alt: Vier Pauschalvarianten: 30+6 Monate; 20+4 Monate, 15+3 Monate, 12+2 Monate
neu: Kinderbetreuungsgeld-Konto als Pauschalsystem
Max. Bezugsdauer für einen Elternteil:
alt: 12, 15, 20 oder 30 Monate
neu: zwischen 365 und 851 Tagen (12 bis 28 Monate)
Max. Bezugsdauer für beide Elternteile
alt: 14, 18, 24 oder 36 Monate
neu: zwischen 456 und 1063 Tage (15 bis 35 Monate)
Max. Bezugshöhe für einen Elternteil:
alt: zwischen 12.000 und 13.080 Euro
neu: 12.366 Euro
Max. Bezugshöhe für beide Elternteile:
alt: zwischen 14.000 und 15.696 Euro
neu: 15.449 Euro
Neu:
Partnerschaftsbonus + Familienzeit
Wenn beide Eltern annähernd gleich lang KBG beziehen, gibt es 500 Euro je Elternteil zusätzlich. Das gilt auch für Bezieher des einkommensabhängigen KBG teilen.
Familienzeit
Väter können – wenn der Arbeitgeber zustimmt – nach der Geburt einen Monat zu Hause bleiben und bekommen dafür 700 Euro