Fortpflanzungsmedizin-Gesetz: Ministerien sind säumig
Konkret geht es um die Erhebung und wissenschaftliche Auswertung zusätzlicher Daten, mit denen die Sicherheit und Qualität medizinisch unterstützter Fortpflanzung gewährleistet werden soll, weiter um die Einführung eines zentralen Registers über Samen- und Eizellspenden und um ein stärkeres Recht von Kindern auf Auskunft über ihre genetischen Eltern.
Mitspracherecht für Kindeswohl-Organisationen
Der Plattform gehören die Katholische Aktion (KAÖ), die Arbeitsgemeinschaft Katholischer Verbände (AKV), der Katholische Familienverband (KFÖ) und die unabhängige Aktion Leben an. „Die zu prüfenden Maßnahmen betreffen wesentlich das Wohl und die berechtigten Interessen von jenen, die unmittelbar von Eingriffen der Fortpflanzungsmedizin betroffen sind. Wir erwarten daher von Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser und von Justizminister Wolfgang Brandstetter, dass die vom Gesetzgeber geforderten Berichte unverzüglich vorgelegt werden“, so KAÖ-Präsidentin Gerda Schaffelhofer in der am 25. Jänner veröffentlichten Stellungnahme.
Sie fordert zudem, dass Vorschläge für entsprechende Abänderungen rechtzeitig auch mit jenen Organisationen besprochen werden, die für das Wohl der Kinder und Frauen, denen fremdnützige Eingriffe zugemutet werden, einstehen.
„Gesetzgeber muss seine Schutzfunktion wahrnehmen“
Das geltende Gesetz sieht keine umfassende wissenschaftliche Dokumentation und Forschung zu den in Österreich vorgenommenen Maßnahmen der medizinisch unterstützten Fortpflanzung vor. Es werden nur grobe Statistiken erhoben, es gibt kein zentrales Register und auch keine umfassende Erhebung der gesundheitlichen, psychischen und rechtlichen Auswirkungen auf alle unmittelbar Betroffenen. „Der Gesetzgeber muss seine Schutzfunktion wahrnehmen. Es braucht klare Regelungen für eine saubere Dokumentation aller Vorgänge. Insbesondere muss es eine Erfolgskontrolle geben, die Fehl- und Totgeburten ebenso verzeichnet wie Frühgeburten und die den gesamtgesundheitlichen Zustand der Kinder bis zur Volljährigkeit dokumentiert“, betont die Vorsitzende der Aktion Leben, Gertraude Steindl.
Kinderwunschpaaren fehlen wichtige Informationen
„Wenn so wichtige Daten fehlen, können Paare vor der Entscheidung für eine Kinderwunsch-Behandlung auch nicht umfassend informiert werden. In anderen Ländern werden solche Maßnahmen bereits seit längerem vorgeschrieben und finanziert. Nur so sind seriöse Begleitforschung und Evaluierung möglich, wie sie in der Medizin in anderen Bereichen üblich sind. In die Fortpflanzungsmedizin fließen viele öffentliche Mittel. Transparenz ist daher ein Gebot der Stunde“, so Steindl.
„Kinder haben das Recht auf Kenntnis ihrer Herkunft“
„Ebenso wichtig ist ein zentrales Register der Eizellspenderinnen und Samenspender“, hebt der Präsident des Katholischen Familienverbandes, Alfred Trendl, hervor. „Kinder wollen ihre biologischen Mütter und Väter kennen und auch ihre Halbgeschwister, das betonen Spenderkinder immer wieder. Sie wollen lückenlos über ihre Entstehungsgeschichte aufgeklärt werden. Die Pflicht, den Kindern diese Möglichkeit zu garantieren, ergibt sich u.a. aus der Kinderrechtskonvention, die auch in Österreich mittlerweile uneingeschränkt gilt und die verlangt, dass bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen das Wohl des Kindes im Vordergrund steht.“
Altersgerechte, möglichst frühe Aufklärung
Das geltende Gesetz sieht vor, dass Kinder, die durch Samen- oder Eizellspende gezeugt wurden, ab 14 Jahren das Recht haben, Auskunft über ihre leiblichen Eltern zu erhalten. Die Plattform erachtet diese Altersgrenze für viel zu spät. Trendl: „Das Recht des Kindes, über seine Herkunft so früh wie möglich aufgeklärt zu werden, steht für uns an oberster Stelle. Die Altersgrenze von 14 Jahren ist zu spät. Aus der Adoptionsforschung wissen wir, dass eine entwicklungs- und altersgerechte Aufklärung wichtig und möglich ist. Es braucht daher auch unabhängige Beratungsangebote für die sozialen Eltern, damit sie ihren Aufklärungspflichten nachkommen können. Denn Familiengeheimnisse wirken sich nachweislich negativ auf die Entwicklung von Kindern aus. Ein Register allein hilft den betroffenen Kindern nichts, wenn sie gar nicht wissen, dass sie mit einem Elternteil genetisch nicht verwandt sind.“
Register ermöglicht Kontrolle
Eine andere Vorgabe des Fortpflanzungsmedizingesetzes lautet: Dritte Personen dürfen ihren Samen bzw. ihre Eizellen stets nur derselben Krankenanstalt zur Verfügung stellen, auch dürfen Samen- bzw. Eizellen dritter Personen für die künstliche Befruchtung bei höchstens drei unterschiedlichen Paaren verwendet werden. „Zwar ist ein Zuwiderhandeln mit Strafen belegt, ohne zentrales Register kann die Einhaltung des Gesetzes aber kaum überprüft werden, die Regelung wäre somit zahnlos“, bekräftigt AKV-Präsident Helmut Kukacka die Forderung nach der Schaffung eines zentralen Registers.