Rauchverbot bis 18 Jahre: Für Familienorganisationen ein erster wichtiger Schritt
Es braucht aber auch ein begleitendes Verkaufsverbot und ein Verbot von Automaten. Eine Gesetzesänderung ist jedoch nur dann sinnvoll, wenn weitere von der ARGE Suchtvorbeugung empfohlene Begleitmaßnahmen umgesetzt werden. Neben dem Verbot von Zigarettenautomaten ist dies u.a. auch die Kontrolle der Abgabe von Nikotinprodukten durch Testkäufe. Gleichzeitig gilt es das bereits bestehende Nikotinkonsumverbot an Schulen endlich und rigoros umzusetzen.
Mit der Anhebung des Alters auf 18 müssen auch Entwöhnungs- und Reduktionsprogramme für bereits rauchende Jugendliche verstärkt angeboten werden.
Dass diese Punkte bei der Regelung ausgespart wurden, ist für die drei Familienorganisationen „ein echter Wermutstropfen“. Dennoch ist diese Einigung für die Familienorganisationen ein Zeichen dafür, dass – wenn es um die Gesundheit von Jugendlichen geht – im Dienst einer gemeinsamen Lösung Länder- und Parteiinteressen in den Hintergrund treten. Da Jugendschutz Ländersache und die Altersgrenze für das Rauchverbot im Jugendschutzgesetz geregelt ist, ist eine österreichweite Regelung nur mit Zustimmung aller neun Länder möglich.
„Verbote sind nicht immer eine zielführende Maßnahme und die alleinige Lösung. Es braucht begleitend dazu auch bewusstseinsbildende und präventive Maßnahmen“, sind sich die drei Familienorganisationen einig. „Wenn erreicht wird, dass die Raucherrate bei Jugendlichen sinkt und der eine oder andere Einstieg ins Rauchen bei Jugendlichen verhindert wird, lohnt sich das Verbot allemal“. In jedem Fall aber würden durch diese einheitliche Regelung Eltern und Erziehungsberechtigte gestärkt und unterstützt.