Katholischer Familienverband: Familienbonus berücksichtigt endlich Kinder im Steuerrecht!
Für ihn gibt es mehrere Gründe, warum vom Familienbonus deutlich mehr Familien profitieren als bisher: „Zum einen gilt der Familienbonus für Kinder bis 18 Jahre, die bisherigen Betreuungskosten konnten nur bis zum 10. Lebensjahr des Kindes geltend gemacht und mussten nachgewiesen werden, das fällt künftig weg“, so Trendl. „Damit wird mit dem künftigen Familienbonus auch die Kinderbetreuung zu Hause wertgeschätzt. Zudem profitierten von der bisherigen Absetzmöglichkeit der Kinderbetreuungskosten Eltern mit höheren Einkommen überproportional, da es die Bemessungsgrundlage minderte“, so Trendl.
Der geplante Bonus ist auch positiv für Studierende. „Ein Familienbonus von 500 Euro ist im Vergleich zur geltenden Freibetragsregelung von 440 Euro eine deutliche Verbesserung“, so der Familienverbandspräsident. Die Kritik, dass der Bonus nur gutverdienenden Eltern zu Gute komme, weist er entschieden zurück: „Bei einem Brutto-Einkommen von 2.000 Euro bleiben rund 1.500 Euro netto im Monat und es fallen jährlich 1.500 Euro Lohnsteuer an. Diese würde bei einem Kind zur Gänze rückerstattet werden“, rechnet Trendl vor. „Wenn von diesem Einkommen zwei oder mehr Menschen leben müssen – und das ist die Realität in vielen Familien - kann man beim besten Willen nicht von Wohlhabenden sprechen“, so der Familienverbandspräsident. „Den Familienbonus reflexartig schlecht zu machen und damit Familien gegeneinander auszuspielen ist nicht angebracht“, so Trendl. „Mit dieser Regelung gibt es erstmals eine ernstzunehmende Berücksichtigung der Kinder im Steuerrecht.“