Kein 12-Stundentag für Eltern von Kindern bis 14 Jahren!
Trendl weist darauf hin, dass es sehr wohl möglich ist im Sinne der Vereinbarkeit kinder- und familienfreundliche Regelungen zu treffen und führt als Beispiel das Recht auf Elternteilzeit und die damit verbundene Regelung, Ausmaß und Lage der Arbeitszeit zu verändern und an die Bedürfnisse der Kinder anzupassen.
Mit der geplanten Änderung dieses Arbeitszeitgesetzes soll auch Sonn- und Feiertagsarbeit ermöglich werden. „Wenn beide Elternteile an vier Sonn- oder Feiertagen arbeiten müssen, sind es schon acht Sonntage im Jahr“, rechnet Präsident Alfred Trendl vor und weist darauf hin, dass das Wochenende als Familienzeit für getrennt lebende Paare einen ganz besonderen Stellenwert hat. „Während der Woche bei der Mutter, am Wochenende beim Vater – das ist nach wie vor die Standardregelung für Kinder, deren Eltern sich getrennt haben. Wenn wir Familienleben ermöglichen und aktive Väter und Väterbeteiligung stärken wollen, muss die Sonntagsarbeit tabu bleiben“, sagt Familienverbandspräsident Alfred Trendl und kritisiert die Vorgangsweise der Regierung. „So weitreichende Änderungen ohne Begutachtungsverfahren im Parlament durchwinken zu wollen, zeigt von mangelnder Solidarität mit den Familien.“