Sexualpädagogik: Neuregelung und Klarstellung war notwendig
„Für Eltern stellt das eine vertrauensbildende Maßnahme dar, Pädagog/innenen werden damit mit den Unterrichtsinhalten konfrontiert und können sich ein Bild machen.“ Außerdem dürfen außerschulische Angebote den Eltern keine Kosten verursachen. Das Bildungsministerium reagiert mit dieser Klarstellung auf die in Kritik geratenen TeenSTAR-Vorträge an den Schulen.
Lehrer/innen zu Sexualpädagogik-Expert/innen ausbilden
Nachdem Sexualpädagogik in allen Lehrplänen als Unterrichtsprinzip verankert ist, plädiert Ebenberger dafür, in erster Linie die Lehrer/innen zu stärken und ausreichend geeignete Fort- und Weiterbildungsangebote zu entwickeln. „Aufklärung ist ein sehr sensibles Thema und die Klassenlehrer/innen kennen die Kinder. Daher ist gerade in multikulturellen Klassen das Vertrauen zu den Klassenlehrer/innen oft höher als zu außenstehenden Personen“, ist Ebenberger überzeugt. Sie schlägt daher vor, an den Schulen ausgewählte Lehrer/innen zu Sexualpädagogik-Expert/innen auszubilden und sie dann in Form von Tandems zu installieren.
Für die Vizepräsidentin ist es keine Frage, dass die Eltern die ersten und zentralen Ansprechpartner in Sachen Sexualaufklärung sind. Dass explizit und mit Nachdruck darauf hingewiesen wurde, dass Erziehungsberechtigte im Vorfeld über die Einbindung der außerschulischen Vereine informiert werden und einwilligen müssen, stärkt aus ihrer Sicht die Rolle der Eltern; ebenso die Tatsache, dass es in den Bildungsdirektionen künftig eine Clearingstelle gibt, die im Bedarfsfall Unterrichtsmittel im Bereich Sexualpädagogik begutachtet. Wenn außerschulische Vereine an Schulen geholt werden, hätte sich Ebenberger volle Transparenz und Offenlegung der Finanzierung sowie der Weltanschauung des Anbieters gewünscht. „Nur wenn das am Tisch liegt, können sich die Eltern auch ein Bild von der Organisation bzw. des Vereins machen.“