Meilenstein für künftige (!) Eltern: Anrechnung der Karenzzeiten in den Kollektivverträgen
„Ich begrüße sehr die gesetzliche Anrechnung der künftigen Elternkarenzen in den Kollektivverträgen. Kein Mensch kann jedoch den heutigen Eltern erklären, warum sie weiterhin bei gleicher Arbeitsleistung (!) weniger verdienen, als Kollegen/innen ohne Kinder, nur weil sie sich um ihre kleinen Kinder gekümmert haben“, bewertet Alfred Trendl, Präsident des Katholischen Familienverbandes, die erfolgte Einigung im Nationalrat.
„Die von uns regelmäßig geforderte Anrechnung der Elternkarenz in den Kollektivverträgen wurde in den letzten Jahren vereinzelt umgesetzt. Der im Nationalrat erfolgte Beschluss für die Anrechnung der Karenzzeiten, insbesondere für Gehaltsvorrückungen, ist ein- später - Schritt der Gerechtigkeit für alle künftigen Eltern. Sie werden in Zukunft trotz gleicher Arbeit nicht mehr weniger Gehalt nur deswegen bekommen, weil sie sich in der Kleinkinderphase um ihre Kinder kümmern“, so Trendl.
Der Familienverband fordert dennoch weiterhin eine Lösung auch für jene Werktätige, deren Kinder nicht mehr in der Kleinkindphase sind. Für diese müssen die Sozialpartner für den von ihnen (!) geschaffenen Gender Pay Gap bessere Lösungen als bisher in den Kollektivverträgen schaffen. Wer die niedrigen Frauenpensionen zu Recht kritisiert, muss zuerst die Anrechnung der Karenzzeiten für alle (!) - nicht nur der künftigen - Eltern als Vordienstzeiten umsetzen.
Der Familienverband hatte sich in den letzten 8 Jahren nicht weniger als 17mal zu Wort gemeldet um auf diesen von den Sozialpartnern verursachten Gender Pay Gap hinzuweisen und Änderungen zu bewirken, umso erfreulicher ist es, dass zumindest für werdende Eltern diese Benachteiligung in Zukunft nicht mehr existiert.