Sterbehilfe: Katholischer Familienverband warnt vor Dammbruch
Seit Anfang der Woche bis zum 14. März tagt der Verfassungsgerichtshof, derzeit sind vier Verfahren zum Thema Sterbehilfe anhängig, das deutsche Verfassungsgericht hat laut Medienberichten heute die geschäftsmäßige Sterbehilfe in Deutschland als verfassungskonform eingestuft.
„Mit einer Lockerung der österreichischen Gesetze oder gar mit der Erlaubnis zum assistierten Suizid öffnen wir die Büchse der Pandora“, ist Trendl überzeugt. Er warnt vor dem Hintergrund einer immer prekärer werdenden Pflegesituation vor einer „bequemen Lösung“ und sieht die Gefahr eines Dammbruches gegeben: In Ländern, in denen vor einigen Jahren Sterbehilfe für unheilbar Kranke erlaubt wurde, debattiert man mittlerweile über Sterbehilfe bei psychischen Erkrankungen, für Kinder und Jugendliche, für Häftlinge oder für Demenzkranke. „In den Niederlanden gibt es massive Debatten zur Sterbehilfe bei Demenzkranken, ein Mitglied der Sterbehilfe-Kommission trat sogar aus Protest zurück, da es den deutlichen Wandel in der Auslegung der Sterbehilfegesetze nicht mehr mittragen wollte“, berichtet Trendl.
„Niemand darf zur Sterbehilfe gedrängt werden, vielmehr gilt es, Palliativmedizin und Hospize schnell – wie im Regierungsprogramm vorgesehen – in die Regelfinanzierung überzuführen und deutlich auszubauen“, so die Forderung der Familienorganisation.