Katholischer Familienverband: Unterstützung vom ÖGB für Betreuungskarenz
Mit ihrem „Wann, wenn nicht jetzt“, hat ÖGB-Frauenvorsitzende sicher recht, sagt der Präsident des Katholischen Familienverbandes, Alfred Trendl. Er freut sich, dass das Anliegen: „Bessere Anrechnung der Kindererziehungszeiten“ nun auch vom ÖGB thematisiert und unterstützt wird. Zusätzlich zu den ersten vier pensionsbegründenden Kindererziehungsjahren kann sich der ÖGB eine zeitlich abgestufte Regelung bis zum achten Lebensjahr des Kindes vorstellen kann.
„Teilzeitarbeit aufgrund von Bereuungspflichten darf keinen Nachteil für die Pension haben!“, sagt Trendl, wenngleich er überzeugt ist, dass in Wirklichkeit Kinder und deren gute Betreuung, Erziehung und Begleitung für die Gesellschaft sowieso unbezahlbar sind. Für den Präsidenten des Katholischen Familienverbandes wäre auch zu überlegen, ob nicht die Formel: „Vier volle pensionsbegründende Jahre pro Kind“ einfacher und gerechter wären. Aktuell werden die vier pensionsbegründenden Jahre pro Kind nur dann angerechnet, wenn die Kinder in einem Abstand von vier Jahren oder mehr geboren werden.