Katholischer Familienverband begrüßt weitere Erleichterungen für Familien
Ebenfalls am Mittwoch im Ministerrat beschlossen wurde eine Änderung bei der „Sonderbetreuungszeit“: Künftig wird der Bund dafür die Hälfte der Kosten übernehmen statt wie bisher ein Drittel. „Wermutstropfen ist der fehlende Rechtsanspruch, aber ich hoffe, dass mit dieser Maßnahme künftig mehr Arbeitgeber/innen zustimmen können“, so Trendl.
Gute Nachrichten gibt es auch für Student/innen: Die Zuverdienstgrenze zur Familienbeihilfe wird ab dem Kalenderjahr 2020, also rückwirkend zum 1. Jänner, von 10.000 Euro auf 15.000 Euro erhöht. „Damit können Studierende um 5.000 Euro mehr dazuverdienen, ohne um den Bezug der Familienbeihilfe fürchten zu müssen“, erklärt Trendl und begrüßt diesen Beschluss ebenfalls, die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.