Kinderschutzkonzepte gesetzlich verankern
Kinderschutzkonzepte sollen eine verbindliche Grundlage für Organisationen darstellen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten bzw. in denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten. Darüber hinaus sollten auch Berufs- und Dachverbände Kinderschutzstandards für deren Mitglieder definieren. Derzeit existieren in den unterschiedlichsten Bereichen zwar zahlreiche wirksame Ansätze, sie beruhen aber auf Freiwilligkeit.
„Wir alle wollen, dass sich unsere Kinderund Jugendlichen in Kindergärten, Schulen, Jugendgruppen, Sport- und Freizeitvereinen wohl fühlen. Einheitliche und verbindliche Kinderschutzkonzepte könnten dazu einen wesentlichen Beitrag dazu leisten. Sie schaffen ein schützendes Umfeld und minimieren das Risiko von Gewalt an Kindern und Jugendlichen“, ist Trendl überzeugt. „Kinder sind das schwächste Glied in der Kette. Um ihnen bestmöglichen Schutz bieten zu können, wäre rasches Handeln angesagt.“ Im internationalen Kontext gilt ein Kinderschutzkonzept schon seit vielen Jahren als zentrales Qualitätsmerkmal für Organisationen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten.