Flankierende Maßnahmen zur Sterbehilfe: Keine Zeit verlieren!
Mit dem Sterbehilfe-Urteil vom Dezember des Vorjahres hat der VfGH entschieden, die Beihilfe zur Selbsttötung ab 2022 nicht mehr unter Strafe zu stellen und den Gesetzgeber beauftragt, geeignete Maßnahmen gegen Missbrauch zu treffen. Um einem Druck auf kranke und alte Menschen, von der erlaubten Beihilfe zum Suizid Gebrauch machen zu müssen, entgegen zu wirken, fordert der Katholische Familienverband folgende Begleitmaßnahmen:
· den massiven, flächendeckender Ausbau mobiler und stationärer Palliativmedizin sowie der Telefonseelsorge und der geförderten Familienberatungsstellen
· professionelle Bildungsarbeit zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
· den Ausbau der Pflegekarenz
· ein ausdrückliches Verbot der Kommerzialisierung und
· einen klaren, verfahrensrechtlichen Rahmen zu schaffen.
Dieser Rahmen müsste Beratung, vorgegebene Überlegungsfristen und eine formelle Zustimmung beinhalten. Insbesondere muss vorgesorgt werden, dass vom Suizid bedrohte Menschen sich nicht einem assistierten Suizid verschreiben, anstatt professionelle Beratung und Hilfe in Anspruch zu nehmen.
„Es ist fünf vor zwölf, wenn wir bis Ende des Jahres eine gute, alle gesellschaftlichen Gruppierungen einschließende Regelung finden wollen.“, sagt Alfred Trendl und appelliert an Regierung und Gesetzgeber, die Gespräche jetzt zu starten.