Katholischer Familienverband: Antragsfrist für Corona-Familienhärtefonds endet am 30. Juni 2021!
„Nach den Startschwierigkeiten in den Anfangsmonaten sind die Anträge zuletzt innerhalb einer Woche bearbeitet worden“, sagt Alfred Trendl, Präsident des Katholischen Familienverbandes und weist darauf hin, dass die Antragsfrist mit 30. Juni 2021 endet. „Nutzen Sie die Chance und stellen Sie noch einen Antrag, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind“, so sein Appell an jene Familien, die noch keinen Antrag gestellt haben.
Unterstützung aus dem Fonds gibt es für Familien, die zum Stichtag 28. Februar 2020 erwerbstätig waren und dann aufgrund von Corona in Kurzarbeit geschickt oder arbeitslos wurden. Weitere Voraussetzungen: österreichischer Hauptwohnsitz, spätestens zum Zeitpunkt der Antragstellung muss für mindestens ein im Familienverband lebendes Kind Familienbeihilfe bezogen werden, und es gibt Einkommensgrenzen. Infos zum Corona-Familienhärtefonds gibt es auf der Homepage des Katholischen Familienverbandes unter: www.familie.at/corona