Katholischer Familienverband begrüßt ökosoziale Steuerreform
„Damit erkennt die Regierung klar die Notwendigkeit, für Kinder ein steuerliches Existenzminimum zu schaffen und dadurch die Unterhaltszahlungen der Eltern zu entsteuern“, begrüßt Trendl die angekündigten Entlastungen. Der Präsident des Katholischen Familienverbandes ist überzeugt, dass auch viele Familien von der Senkung der Steuersätze in den Tarifstufen 2 und 3 profitieren: „Da mit dieser Steuerreform die Steuer bei geringeren Einkommen später und niedriger anfällt, werden noch mehr Familien mit Sorgepflichten für Kinder völlig von einer Ertragssteuer befreit. Zusätzlich gibt es laut Ankündigung für alle Steuerpflichtigen, die keine oder nur wenig Lohnsteuer zahlen, eine Verringerung des Dienstnehmeranteils bei der gesetzlichen Krankenversicherung“, fasst Trendl zusammen. Sinn dieser Familienentlastung ist auch, das Ja zum Kind zu erleichtern. Eltern mit Sorgepflichten sollen gegenüber Menschen ohne Unterhaltsverpflichtungen steuerlich besser gestellt werden. Der Unterhalt – früher überwiegend versteuert – kann nun immer mehr aus unversteuertem Einkommen gezahlt werden. Grundlegend positiv bewertet Trendl auch den Ansatz, künftig Steuerabgaben auf den CO2- Verbrauch einzuheben: „Der Klimaschutz und die Generationenverantwortung sind zentrale Herausforderungen. Mit der Einführung einer Abgabe auf CO2-Emissionen ist ein erster Schritt getan“, ist Trendl überzeugt und hofft auf weitere Initiativen in Richtung Klimaschutz. Laut Regierungsvorhaben wird der Preis auf CO2 in weniger als drei Jahren nahezu verdoppelt. "Sachrichtig" ist für den Präsidenten des Katholischen Familienverbandes auch der 50-%ige Kinderzuschlag beim Klimabonus. Faktenbox: Ab Juli 2022 Erhöhung Familienbonus von bisher bis zu € 1.500 pro Kind und Jahr, auf beide Elternteile verteilbar, auf bis zu € 2.000 für Kinder bis zum 18. Lebensjahr. Sorgepflichten für Kinder über dem 18. Lebensjahr werden mit einem Familienbonus von neu € 650 (bisher € 500) abgegolten. Erhöhung des Kindermehrbetrags für Alleinerziehende und Alleinverdienende, die nicht vom Familienbonus profitieren, von € 250 auf € 450 pro Kind und Jahr. Kinderzuschlag