Gespräch mit Vizekanzler: Kindererziehungszeiten besser für die Pension anrechnen
Die Repräsentanten des Katholischen Familienverbandes wiesen im Gespräch mit Werner Kogler darauf hin, dass weniger als die Hälfte der Teilzeitbeschäftigten aufgrund von Betreuungspflichten nicht Vollzeit erwerbstätig sind. Sie arbeiten Teilzeit, weil sie auch für ihre Kinder da sein wollen. Vizekanzler Werner Kogler ist sich der Problematik bewusst und weist in Zusammenhang mit dem Thema Pensionen auf die Einführung der Mindestpension und den Frühstarterbonus hin. Präsident Alfred Trendl wünscht sich von der Politik einen differenzierteren Umgang mit dem Thema Teilzeit. Obwohl 57 Prozent der Teilzeitbeschäftigten keine Kinder unter 14 Jahren haben, komme das Thema Teilzeit im öffentlichen Diskurs primär in Zusammenhang mit Altersarmut von Frauen vor und damit entstehe ein gewisser Druck nach der Geburt eines Kindes relativ schnell wieder in den Beruf zurückzukehren.
In Zusammenhang mit dem Sterbeverfügungsgesetz hat der Katholische Familienverband auf noch notwendige Nachschärfungen hingewiesen; etwa, dass die Nichteinhaltung des Sterbeverfügungsgesetzes sanktioniert und ein Diskriminierungsverbot sichergestellt werden müsse; in Zusammenhang mit dem flächendeckenden Ausbau der Hospiz- und Palliativplätze jährlich ein Fortschrittsbericht des Gesundheitsministeriums an das Parlament geleistet werden müsse und einen Rechtsanspruch auf einen Palliativplatz gefordert werde.
Weitere Themen waren das im Koalitionseinkommen vereinbarte Pensionssplitting und die Ökosoziale Steuerreform. Von Seiten des Katholischen Familienverbandes wurde die Erweiterung und Erhöhung des Kindermehrbetrages sowie die kommende CO2-Besteuerung samt Ökoprämie – Eltern erhalten zusätzlich zur eigenen Prämie 50% davon für jedes Kind – ausdrücklich begrüßt.
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BU: Am 9. November 2021 trafen Präsident Alfred Trendl, Generalsekretärin Rosina Baumgartner und Barbara Fruhwürth, Mitglied des Hauptausschusses , Vizekanzler Kogler zu einem Austauschgespräch.