Kinderkostenstudie: Allgemeine Euphorie ist verfrüht
„Die Kinderkostenanalyse, die jetzt vorliegt, ist nicht die Kinderkostenstudie, die wir als Familienorganisationen seit fünf Jahren im familienpolitischen Beirat fordern“, sagt Alfred Trend. Um die Kinderkosten auf einer methodisch sicheren Grundlage erheben zu können, müssten die Ausgaben in konkreten Haushaltsbüchern erfasst und mittels Fokusgruppen neue Aufteilungsschlüssel für die Konsumerhebung gebildet werden. „Das ist aber leider nicht passiert. Und damit kann ich die allgemeine Euphorie über die vorgelegte Kinderkostenanalyse nicht teilen. “
Was aus der aktuellen Studie schon herausgelesen werden kann, ist, dass die bestehenden Familienleistungen bei weiten nicht die Kosten abdecken, die ein Kind verursacht. “ Trendl appelliert daher an die Politik in einem ersten Schritt den Fokus auf die Familienbeihilfe als niederschwelliges, automatisches Instrument zu legen: „Vignetten, Pensionen und Parteiförderungen werden regelmäßig an die Inflation angepasst. Es ist absolut nicht nachvollziehbar, warum das nicht auch für die Familienbeihilfe gelten soll“, so der Familienverbandspräsident. Aufgrund der stark steigenden Kosten für ältere Kinder fordert er als Sofortmaßnahme eine 20%ige Wertanpassung der Familienbeihilfe für Kinder ab dem 10 Lebensjahr. „In einem Land wie Österreich ist jede Form von Armut – und insbesondere Kinderarmut – inakzeptabel.“
Die anlässlich der Präsentation der Studie geäußerte Kritik am Familienbonus kann Trendl nicht nachvollziehen: „Es gibt steuerzahlende Familien, und es gibt nichtsteuerzahlende Familien. Diese ständig gegeneinander auszuspielen ist unfair.“ Der Präsident des Katholischen Familienverbandes weist darauf hin, dass der Familienbonus eine Steuerentlastung ist. Menschen mit Sorgepflichten, die das notwendige Auskommen nicht über ein steuerpflichtiges Erwerbseinkommen erwirtschaften könnten, müssten auf jeden Fall unterstützt werden und da seien auch die Länder gefragt. „Armutsbekämpfung ist vor allem Ländersache. Es liegt auch an den Bundesländern hier Kinder angemessen bei der Sozialhilfe zu berücksichtigen.“