In einer ersten Reaktion äußert sich die Arbeitsgemeinschaft katholischer Verbände Österreichs (AKV) und der Katholische Familienverband Österreichs (KFÖ) grundsätzlich positiv zum veröffentlichten Gesetzesentwurf zur Regelung des assistierten Suizids.
Wien, 25.10. 2021. „Wir begrüßen, dass die Politik versucht hat zu einer verantwortungsvollen Regelung zu kommen. Besonders wichtig ist, dass kommerzielle Angebote nach wie vor verboten bleiben,“ sagt Alfred Trendl, Präsident des Katholischen Familienverbandes. Beim vorliegenden Gesetzesentwurf bleiben zentrale Fragen offen, die einer besonderen Klärung bedürfen. Dabei ist das Hauptanliegen der Katholischen Laienorganisationen AKV und KFÖ, dass alte oder kranke Menschen nicht in den Suizid gedrängt werden dürfen. „Wenn das nicht ordentlich geregelt ist, droht die Gefahr, dass ältere und kranke Menschen vermehrt unter Druck geraten, ihre Daseinsberechtigung und ihren Lebenswillen rechtfertigen zu müssen“, stellt AKV-Präsident Matthias Tschirf fest und betont: „Dies halten wir für zutiefst unmenschlich.“
Familienverbandspräsident Alfred Trendl begrüßt die Erhöhung des Kindermehrbetrages, die Ausweitung der Beziehergruppe sowie die Erhöhung des Familiensteuerbonus.
Wien, 15.10. 2021. Der Kindermehrbetrag beträgt derzeit 250 Euro pro Jahr und Kind. Beantragen können ihn Alleinerzieherinnen und Alleinverdiener/innen, die wenig oder keine Lohnsteuer zahlen und sich der Familienbonus nicht oder kaum auswirkt. Der Kindermehrbetrag soll ab Juli 2022 nahezu verdoppelt und auf 450 Euro angehoben werden. Das Besondere ist, das sich der Bezieherkreis erweitert: Waren bislang Alleinerzieher/innen und Alleinverdiener/innen anspruchsberechtigt, profitieren in Zukunft auch Eltern, wenn sie beide erwerbstätig sind, aber unter der Einkommensgrenze von 12.000 Euro pro Jahr liegen. „Davon profitieren laut Familienministerium etwa 60.000 Kinder mehr. Das wirkt erfreulicherweise auch armutsvermeidend“, sagt Alfred Trendl, Präsident des Katholischen Familienverbandes.
Barbara Fruhwürth, Sprecherin für den Bereich Vereinbarkeit Familie und Beruf, befürchtet einen Qualitätsverlust und fordert bessere Rahmenbedingungen für Kinderbetreuungseinrichtungen.
Wien, 14. Oktober 2021. „Ein Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung hört sich gut an“, sagt Barbara Fruhwürth, Sprecherin für Beruf, Familie und Vereinbarkeit im Katholischen Familienverband. „Unter den derzeitigen Rahmenbedingungen ist das aber nicht mehr als ein leeres Versprechen.“
Die gestiegene Anzahl an Home Schooling Kindern lenkt den Blick auf ein lang vernachlässigtes Problem: Die Externistenprüfung. Der Katholische Familienverband fordert eine Reform, bei der das Kindeswohl im Mittelpunkt stehen soll.
Wien, 6. Oktober 2021. In Österreich gibt es keine Schulpflicht, sondern eine Unterrichtspflicht. Möchten Eltern ihr Kind zu Hause unterrichteten, ist dies nach einer Abmeldung relativ einfach möglich.
Mit der Konferenz „Familie und Arbeit“ rückt der Katholische Familienverband die drei Dimensionen der Arbeit in den Fokus: Denn neben der Erwerbsarbeit gibt es auch noch die Dimension Familienarbeit und Ehrenamtliche Arbeit, deren Wert für die Gesellschaft unschätzbar ist.
Graz, 11. Oktober 2021. „Arbeit ist das halbe Leben, was ist die andere Hälfte?“ fragt der Ethiker Leopold Neuhold von der Universität Graz und kritisiert die Verengung des Begriffs „Arbeit“ auf die reine Erwerbsarbeit: „Viele für die Gesellschaft notwendigen Entwicklungen werden nicht als Arbeit gesehen“, so Neuhold und spricht damit Tätigkeiten wie Pflege oder Familienarbeit an.
Positiv für Familien beurteilt Alfred Trendl, Präsident des Katholischen Familienverbandes, die gestern präsentierte ökosoziale Steuerreform.
Wien, 4. Oktober 2021. Wir freuen uns sehr, dass die türkis-grüne Bundesregierung die steuerliche Entlastung von Familien fortsetzt und das steuerfreie Existenzminimum für Kinder, genannt 'Familienbonus', erhöht“, sagt Familienverbandspräsident Alfred Trendl. Konkret wurde eine Erhöhung um bis zu € 500 auf bis zu € 2.000 pro Kind und Jahr ab Juli 2022 angekündigt. Alleinerziehende und wohl auch Alleinverdienende, soweit sie nicht vom Familienbonus profitieren, erhalten einen um 200 Euro auf 450 Euro pro Kind angehobenen Kindermehrbetrag.
„Positiv und unbedingt notwendig“, ist für Familienverbandspräsident Alfred Trendl die angekündigte Verlängerung der Sonderbetreuungszeit. Er fordert mehr Planungssicherheit für Familien.
Wien, 09. September 2021. „Die angekündigte Verlängerung der Sonderbetreuungszeit ab 1. Oktober ist positiv und eine absolut notwendige Maßnahme für Familien“, ist Familienverbandspräsident Alfred Trendl überzeugt. Ist ein Kind in Quarantäne, aber nicht selbst an Covid erkrankt oder wird die Betreuungseinrichtung oder Schule behördlich geschlossen, gibt es für erwerbstätige Eltern keinen Anspruch auf Pflegefreistellung. Daher soll es für erwerbstätige Eltern von Kindern bis zum 14. Lebensjahr ab 1. Oktober wieder die Möglichkeit geben, bis zu drei Wochen Sonderbetreuungszeit in Anspruch zu nehmen. Die Dienstgeber bekommen die Lohnkosten ersetzt.