Katholischer Familienverband zur Ankündigung der Wiedereinführung des Rechtsanspruchs auf Sonderbetreuungszeit: Wichtige Unterstützung für Eltern
Rückwirkend mit 5. September 2022 erhalten Eltern erneut einen Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit von bis zu drei Wochen, wenn eine Schule behördlich geschlossen wird oder die Betreuung aufgrund eines Betretungsverbotes zu Hause erfolgen muss. „Die Sonderbetreuungszeit war und ist für erwerbstätige Eltern von kleinen Kindern eine wesentliche Unterstützung, damit in Zeiten geschlossener Kinderbetreuungseinrichtungen keine Pflegefreistellung beansprucht werden muss“, so Trendl.
Laut dem Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft wurde bislang für 107.430 Personen Sonderbetreuungszeit beantragt, 26,1 Mio. Euro wurden vom Bund an die Arbeitgeber/innen ausbezahlt. „Dies war für viele eine wesentliche Unterstützung zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf “, so Trendl. Die neue Sonderbetreuungszeit gilt für Kindergartenkinder und Volksschüler, wenn eine Klasse oder Schule geschlossen wird auch für Jugendliche bis zum 14. Lebensjahr, sowie für Menschen mit Behinderungen.