Katholischer Familienverband begrüßt Beschluss zur automatischen Valorisierung der Familienleistungen
Ebenfalls künftig jährlich angepasst wird das Kinderbetreuungsgeld, für den Familienverband ein wichtiges Anliegen: Das pauschale Kinderbetreuungsgeld wurde seit seiner Einführung vor 20 Jahren noch nie wertangepasst. Wäre der Betrag jährlich und regelmäßig wertangepasst worden, müsste er heute statt € 436 schon € 680 pro Monat betragen. „Dass Familienleistungen ab 2023 regelmäßig angepasst werden, wird eine derartige Entwicklung künftig verhindern“, sagt Fruhwürth und bezeichnet diesen Schritt als „Meilenstein“.
Besonders begrüßt wird vom Familienverband zudem die Änderung bei der Anrechnung des Familienzeitbonus: „Wurden bislang die 700 Euro Familienzeitbonus für den Papamonat vom Kinderbetreuungsgeld abgezogen, ist dies nun nicht mehr der Fall“, erklärt Fruhwürth und sieht mit dieser Verbesserung eine zusätzliche Motivation für mehr Väterbeteiligung. Ebenfalls begrüßt wird die jährliche Anpassung des Alleinverdienerabsetzbetrages und des Alleinerzieherabsetzbetrages.
Handlungsbedarf sieht der Katholische Familienverband bei zwei Freibeträgen: dem Freibetrag für behinderte Kinder und dem Freibetrag für Kosten bei auswärtiger Berufsausbildung. Beide Freibeträge sind seit 34 Jahren unverändert, obwohl sich die Inflationsrate in diesem Zeitraum um 117,0 % erhöht hat. Der Freibetrag für behinderte Kinder wird bei einer Behinderung von mehr als 50% gewährt und beträgt 262 Euro/Monat. Bei Kosten für eine auswärtige Berufsausbildung von Kindern können 110 Euro pro Monat als Freibetrag geltend gemacht werden.