Katholischer Familienverband unterstützt WIFO Forderung
Die Familienbeihilfe wurde zuletzt mit Jänner 2018 wertangepasst. Die Inflation von Jänner 2018 bis April 2022 beträgt insgesamt 14,1 Prozent: „Das ist ein massiver Wertverlust, den die Familien bisher in Kauf nehmen mussten. Die aktuellen Inflationssteigerungen sollten daher dringend abgegolten werden“, fordert Trendl.
„Im Jänner 2004 konnte man für ein Monat Familienbeihilfe noch 46,2 Kilo Brot kaufen, im Jänner 2019 waren es schon nur mehr 36 Kilo Brot und heuer im Jänner waren es nur mehr 34 Kilo Brot. Angesichts der steigenden Preise wird die Kaufkraft im aktuellen Jahr noch weiter sinken“, so Trendl. Er verweist zudem auf die armutsvermeidende Wirkung der Familienbeihilfe, insbesondere bei Alleinerziehenden und Mehrkindfamilien.
In einem – wichtigen – Detail stimmt der Familienverband allerdings nicht mit Gabriel Felbermayr überein: „Die Familienbeihilfe ist keine „Sozialunterstützung“, sondern eine Familienleistung, die der Gesetzgeber für alle Familien vorsieht. Sie dient als Ausgleich für die vielen Leistungen, die Familien der Gesellschaft gegenüber erbringen“, hält Alfred Trendl fest.
Factbox: Anpassungen Familienbeihilfe
Juli 2012 +8%
Jänner 2016 +1,9%
Jänner 2018 +1,9 %
(September 2020 Einmalige Corona- Sonderzahlung von 360 Euro).