Katholischer Familienverband: Keine Lohnsteuer mehr für Eltern mit niedrigem Einkommen
„Familien mit niedrigem Einkommen zahlen überhaupt keine Ertragssteuer mehr, bei mittleren Einkommen sinkt diese, abhängig von der Zahl der Kinder, deutlich.“
Trendl wertet eine ausreichende steuerliche Berücksichtigung von Kindern im Steuerrecht als Bekenntnis der Gesellschaft zu Familien. Dies kann es Eltern erleichtern, den eigenen Kinderwunsch zu verwirklichen. Umfragen stellen regelmäßig fest, dass Eltern nicht die Zahl der Kinder bekommen, die sie sich wünschen. „Von der Entscheidung der Eltern für Kinder profitiert aber die ganze Gesellschaft“, ist der Präsident des Katholischen Familienverbandes überzeugt.
„Mit der gestern beschlossenen Steuerreform werden in Zukunft Eltern mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von je etwa € 2.000,-- und zwei sorgepflichtigen Kindern unter 18 Jahren überhaupt keine Lohnsteuer mehr zahlen müssen“, stellt Trendl fest. Ebenso erfreut ist der Katholische Familienverband über die deutliche Erhöhung des Kindermehrbetrags, den Eltern mit geringem oder ohne Erwerbseinkommen erhalten. In der Öffentlichkeit noch unbemerkt ist die Besserstellung von alleinerziehenden Eltern. Im Einzelfall kann bei Vorliegen der Voraussetzungen ein Elternteil den Familienbonus konsumieren, der zweite getrennt lebende Elternteil den Kindermehrbetrag.
Infokasten:
Für Kinder bis 18 Jahre gilt:
Steuerliche Berücksichtigung durch den Familienbonus bis 30.6.2022: bis zu € 125/Monat; ab 1.7.2022 bis zu € 166,68/Monat. Das bedeutet für 2022 eine steuerliche Berücksichtigung von bis zu € 1.750 Kind/Jahr. Ab 2023 beträgt sie dann bis zu € 2.000/Kind/Jahr.
Für Kinder ab 18 Jahre gilt (sofern Familienbeihilfe bezogen wird):
Steuerliche Berücksichtigung durch den Familienbonus bis 30.6.22: bis zu € 41,68/Monat; ab 1.7. 2022 bis zu € 54,18/Monat. Das bedeutet für 2022 eine steuerliche Berücksichtigung von bis zu € 575 Kind/Jahr. Ab 2023 beträgt sie dann bis zu € 650/Kind/Jahr.
Der Kindermehrbetrag wird von derzeit € 250,-- auf € 350 im Jahr 2022 und ab dem Jahr 2023 auf bis zu € 450 angehoben und der Bezieher/innenkreis deutlich ausgeweitet.