Ein Katholischer Familienverband zum Muttertag: Pensionsbegründende Beitragszeiten auch auf ältere Mütter ausdehnen!
„Wir fordern eine Lösung auch für diese Mütter“, sagt Barbara Fruhwürth, Sprecherin für Vereinbarkeit und Familie des Katholischen Familienverbandes und weist darauf hin, dass Altersarmut weiblich ist: Rund 40 Prozent weniger Pension als Männer erhalten Frauen im Durchschnitt, Erwerbsunterbrechungen sind ein Grund dafür. „Bei uns hat erst vor kurzem eine vierfache Mutter um Hilfe gebeten, sie hat vier Kinder großgezogen, nach der Trennung von ihrem Mann steht sie mit 940 Euro Pension da“, berichtet Andrea Kromer, Finanzreferentin des Familienverbandes über ein Schicksal, das stellvertretend für viele Betroffene steht. „Hier muss dringend angesetzt werden, viele dieser Frauen haben ihr Leben lang ihre Kinder begleitet und die Pensionszahler von heute und morgen groß gezogen und sind nun selbst in der Pension von Altersarmut betroffen“, kritisiert Fruhwürth und fordert zum Muttertag: „Hier braucht es keine Blumen, sondern eine faire Lösung, damit Mütter deren Kinder vor 2005 geboren wurden, nicht in die Altersarmut rutschen.“
Weiteren Handlungsbedarf sieht die größte überparteiliche Familienorganisation bei der Tatsache, dass nicht zwangsläufig volle vier Jahre Beitragszeit pro Kind für die Pension angerechnet werden: Werden Kinder in einem kürzeren Abstand als vier Jahre geboren, endet die Anrechnung für das erste Kind mit der Geburt des zweiten Kindes: „Es müssen, egal in welchem Abstand die Kinder geboren werden, volle vier Jahre Kindererziehungszeiten für die Pension angerechnet werden“, sagt Andrea Kromer.