Katholischer Familienverband: Längere Karenz als Chance für Arbeitgeber/innen
Familienverbandspräsident Alfred Trendl erinnert nun daran, dass das Gesetz nur Mindestzeiten festlegt und Arbeitgeber/in und Arbeitnehmer/in auch anderes vereinbaren können. „Die nun beschlossenen 22 Monate sind die verpflichtende Karenz, die die Arbeitgeber/innen gewähren müssen. Es steht ihnen aber frei, ihren Mitarbeiter/innen eine längere Karenzdauer zu gewähren“, so Trendl und hofft, dass die Wirtschaft hier den Wünschen junger Eltern entgegenkommt. „Gerade in Zeiten wo Unternehmen gute Mitarbeiter/innen dringend suchen, kann dies auch ein entscheidender Wettbewerbsvorteil im Rennen um passende Mitarbeiter/innen sein.“ Trendl ist überzeugt, dass die Familienfreundlichkeit eines Unternehmens einen immer wesentlicheren Faktor bei der Auswahl eines Arbeitsplatzes darstellt.
„Was in Klein- und Mittelbetrieben schon früher üblich war – eine individuelle Vereinbarung bei Betreuungspflichten von Eltern kleiner Kinder – könnte auch in größeren Betrieben Normalfall werden: Wenn im Arbeitsvertrag die Zusage des Arbeitgebers über eine Karenzzeit von 24 Monaten steht, kann das auch ein Argument sein, sich für diesen Arbeitgeber zu entscheiden; egal wie lange Eltern dann Karenz in Anspruch nehmen“, so der Präsident der größten überparteilichen Familienorganisation.