Katholischer Familienverband zur Neuregelung der Bildungskarenz: Eltern nicht benachteiligen
Negativ beurteilt sie, dass es künftig nicht mehr möglich sein soll, eine Bildungskarenz direkt an die Elternkarenz anzuschließen: „Ich kann gut nachvollziehen, dass Angebote, die unverblümt eine Verlängerung der Elternkarenz versprochen haben, unterbunden werden. Eine solche missbräuchliche Verwendung ist natürlich abzulehnen“, so Fruhwürth. Dass durch die geplante Neuregelung aber Eltern – und hier vorrangig Müttern – die Chance zur Weiterbildung nach ihrer Karenz verwehrt wird, hält sie für eine klare Benachteiligung: „Wenn der Arbeitgeber die Notwendigkeit dieser Fortbildung begründen kann und die formalen Auflagen und Nachweise erfüllt werden, sehe ich es nicht ein, warum Eltern nach der Babykarenz dezidiert von der Inanspruchnahme der Bildungskarenz ausgeschlossen werden sollen“, so Fruhwürth.
„In vielen Branchen ändert sich in 22 Monaten sehr viel und oft ist eine Bildungskarenz der ideale Weg, um sich nach der Babypause wieder fit für den Berufsalltag zu machen“, so Fruhwürth. Sie fordert die Bundesregierung auf, Bildungskarenz in Anschluss an die Elternkarenz nicht generell zu verbieten, sondern ganz klare Voraussetzungen zu definieren. „Wenn die Kinder betreut werden, die notwendige Anzahl an ECTS – Punkte erreicht wird und die Betriebe nach Personen mit entsprechenden Qualifikationen suchen, sollte die Bildungskarenz im Anschluss an die Elternkarenz weiterhin möglich sein“, so die Vizepräsidentin der größten überparteilichen Familienorganisation.