Katholischer Familienverband begrüßt Reparatur der Wochengeldfalle
In diesen Fällen gibt es künftig Sonderwochengeld. Das hat gestern das Plenum des Nationalrates – mit Ausnahme der Neos – beschlossen. „Wir sind sehr erleichtert, dass diese Lücke nun geschlossen ist. Die Regelung hat Frauen mit einkommensabhängigen Kindergeldbezug benachteiligt“, sagt Peter Mender, Präsident des Katholischen Familienverbandes.
Jahrelang sensibilisierte der Katholische Familienverband Politiker/innen in zahlreichen Vernetzungsgesprächen für diese Problematik: „Frauen dürfen nicht dafür bestraft werden, wenn sie ihr zweites Kind zu früh bekommen“, war stets das Argument des Familienverbandes.
Nach einem Erkenntnis des Obersten Gerichtshofes vom August 2022 widersprach „die Wochengeldfalle“ auch geltendem EU-Recht. „Darauf haben wir wiederholt aufmerksam gemacht und eine Reparatur gefordert“, so Mender. Zuletzt hatte der Katholische Familienverband anlässlich der Verkürzung der Karenz 2023 eine Reparatur gefordert und an die Mitglieder des parlamentarischen Familienausschuss appelliert, das Gesetz zu reparieren.
Positiv beurteilt der Familienverband auch, dass Frauen künftig bei Fehlgeburten nach der 18. Schwangerschaftswoche Anspruch auf eine Hebamme haben. „In so einer belastenden Situation ist es wichtig, gut betreut zu werden. Wir begrüßen daher jede zusätzliche Unterstützung“, so Mender.