Unsere Erfolge 2019
Kinder reduzieren die Steuerlast – Steuerbonus für Kinder
Das Steuerrecht mache jahrzehntelang keinen großen Unterschied, ob eine, drei, fünf oder mehr Personen von einem Einkommen leben müssen. Mit 2019 hat sich das geändert und es wurde eine jahrzehntelange Forderung des Familienverbandes umgesetzt. Familien, die Steuern zahlen, erhalten seit 1.1.2019 bis zu 1.500 Euro Steuergutschrift pro Kind und Jahr. Damit reduziert der Familienbonus die Lohnsteuer und Erwerbstätige mit Kindern bis zum 18. Lebensjahr zahlen deutlich weniger Steuer als Erwerbstätige ohne unterhaltspflichtige Kinder.
Rechtsanspruch auf Papamonat
„Vater sein – verpass nicht die Rolle deines Lebens“. Mit diesem Slogan hat der Katholische Familienverband 2018 und 2019 für mehr Väterbeteiligung geworben. Die Politik hat reagiert und seit 1. September 2019 haben alle Väter nach der Geburt eines Kindes Anspruch auf einen Papamonat. Die vierwöchige Auszeit muss innerhalb der ersten beiden Lebensmonate des Kindes in Anspruch genommen und dem Arbeitgeber drei Monate im Voraus mitgeteilt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es dafür 700 Euro.
Anrechnung der Elternkarenz als Dienstzeit
Eltern, die ihre Erwerbsarbeit für einige Jahre unterbrechen, weil sie sich um die Kinder kümmern, sind gegenüber Kolleg/innen, die keine Betreuungspflichten haben, benachteiligt, weil sie um Biennalsprünge (automatische Gehaltsvorrückungen) umfallen. Das hat sich mit 1. August 2019 geändert. Für Geburten ab 1. August 2019 werden Karenzzeiten wie Arbeitszeiten bewertet und bei Gehaltsvorrückungen (Biennalsprünge), Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall, Urlaubsansprüche und Kündigungsfristen wie Dienstzeiten bewertet und damit voll angerechnet. Die Vollanrechnung gilt zudem für jedes Kind.
1.200 Euro Mindestpension
Die Mindestpension für Menschen mit 40 Beitragsjahren wird mit 1. Jänner 2020 auf 1.200 Euro netto im Monat angehoben. Weil keine Frau, die Kinder hat, auf 40 Beitragsjahre kommt, forderte der Katholische Familienverband eine Anrechnung von Kindererziehungszeiten. Für Kinder werden jetzt werden pauschal fünf Jahre Kindererziehungszeiten angerechnet.
Verpflichtender Ethikunterricht
Die Auseinandersetzung junger Menschen mit religiösen und ethischen Themen ist für den Katholischen Familienverband vor dem kulturellen, historischen und sozialen Hintergrund Österreichs unabdingbar. Daraus resultierte die Forderung nach einem Ethikunterricht für Schüler/innen, die keinen Religionsunterricht besuchen. Ab dem Schuljahr 2020/21soll Ethik nun an AHS-Oberstufen und Polytechnischen Schulen für Schüler/innen, die keinen Religionsunterricht besuchen, zu einem regulären Schulfach werden. Berufsbildende mittlere und höhere Schulen folgen ein Jahr später.
Einheitliche Herbstferien
Als Familienlobbyorganisation mit Focus auf Mehrkindfamilien hat der Katholische Familienverband anstelle der unterschiedlichen schulautonomen Tage eine einheitliche Herbstferien-Regelung präferiert. Im Sinne der Vereinbarkeit sei es einfacher, wenn alle Kinder zur gleichen Zeit frei haben und nicht jedes Kind bzw. jede Schule eigene schulautonome Tage hat, so unsere Argumentation. Ab dem Schuljahr 2020/21 werden in Österreich nun bundesweit Herbstferien eingeführt. Damit haben alle Kinder von 27. – 31. Oktober schulfrei. Für die freie Woche zwischen 26. Oktober und 2. November werden – je nachdem wie die Feiertage fallen – ein bis drei schulautonome Tage verwendet und die Dienstage nach Ostern und Pfingsten sind Schultage.
Transparenz bei Workshops an Schulen
Wenn es in der Unterstufe um Aufklärung und Sexualität geht, laden die Schulen oftmals externe Vereine ein. Aktuell sind es ca. 100 Vereine, die mit ihren Angeboten an die Schulen gehen; über die Personen bzw. Organisationen und deren Motivationen ist wenig bekannt. Wenn außerschulische Vereine an Schulen geholt werden, muss volle Transparenz und Offenlegung der Finanzierung sowie der Weltanschauung des Anbieters gewährleistet sein, forderte der Katholische Familienverband. Um die Qualität sexualpädagogischer Angebote sicherzustellen, soll es künftig ein Akkreditierungsverfahren für externe Vereine geben. Entsprechende Richtlinien dafür werden vom Österreichischen Institut für Familienforschung (ÖIF) ausgearbeitet und sollen bis Herbst 2020 vorliegen.