Unsere Erfolge 2023
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Das war 2023: Erfreuliches und Kürzungen für Familien
Verbesserungen für Familien:
Valorisierung der Familienleistungen
Seit 2023 werden die Familienleistungen – ebenso wie Pensionen und Parteienförderungen – jährlich wertangepasst. 2024 beträgt die Erhöhung der Familienbeihilfe und aller anderen Familienleistungen knapp 10 Prozent.
Umfrage zur Väterbeteiligung
Wie sehr Väter sich bei der Kinderbetreuung engagieren, ist von drei wesentlichen Faktoren abhängig: dem Bildungsniveau, der Größe des Unternehmens und dem Haushaltseinkommen. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage, die der Katholische Familienverband hat im Jänner 2023 bei Integral in Auftrag gegeben hat.
Weitere Infos sowie die Studie zum Herunterladen finden Sie hier.
Verdoppelung des Familienzeitbonus
Weil der Papamonat lt. repräsentativer Umfrage des Katholischen Familienverbandes primär aus finanziellen Gründen nicht in Anspruch genommen wird, wird der Familienzeitbonus mit 1. August 2023 wird verdoppelt und beträgt ca. 1.500 Euro. Der Familienzeitbonus ist jener Betrag, den erwerbstätige Väter erhalten, die den Papamonat in Anspruch nehmen.
Änderungen bei der Pflegefreistellung
Die Pflegefreistellung ist seit 1. November 2023 für alle Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, möglich; unabhängig davon, ob sie nahe Angehörige sind oder nicht. Für nahe Angehörige ist Pflegefreistellung auch dann möglich, wenn kein gemeinsamer Haushalt besteht.
Änderungen beim Kinderbetreuungsgeld
Die Frist für die Hauptwohnsitzmeldung des Kindes wird von 10 auf 14 Tage verlängert und das Kinderbetreuungsgeld wird nicht mehr zurückgefordert, wenn die Mindestbezugsdauer nicht eingehalten werden kann, weil das Kind gestorben ist.
Reform des Mutter-Kind-Passes
Der Mutter-Kind-Pass wird mit Jänner 2024 in Eltern-Kind-Pass umbenannt. Seit September 2023 wird im Rahmen des Eltern-Kind-Passes über die Familienberatungsstellen eine kostenlose, einstündige Elternberatung angeboten.
Die Wermutstropfen:
Einnahmensentfall für den FLAF (Familienlastenausgleichsfonds)
Mit 1. Jänner 2023 wurde der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) um 0,2 %-Punkte auf 3,7 % gesenkt. Das bedeutet für den FLAF und damit für den Bund Mindereinnahmen von ca. 310 Mio. Euro pro Jahr. Der FLAF ist aktuell mit ca. sieben Milliarden Euro dotiert; es werden daraus u. a. Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Pensionsbeiträge für die Kindererziehungszeiten oder die Schulbücher bezahlt.
„Wochengeldfalle“ besteht weiter
Wenn Frauen für ihr erstes Kind eine Kurzvariante beim Kinderbetreuungsgeld gewählt haben und dann während der zweijährigen Karenz erneut schwanger werden, haben sie während des Mutterschutzes mit dem zweiten Baby keinen Anspruch auf Wochengeld. Ende Juni hat der Katholische Familienverband die Klubobleute der fünf Parlamentsparteien sowie weitere Nationalratsabgeordnete auf dieses Problem aufmerksam gemacht und gebeten, die Wochengeldfalle zu beseitigen.
Verkürzung der Karenzzeit
Trotz heftiger Proteste wurde die Karenzzeit für einen Elternteil mit November 2023 von 24 auf 22 Monate verkürzt. Der Familienverband gewährt seinen Mitarbeiter/innen aber weiterhin 24 Monate ohne Einschränkung.