"Verfassungsrechtlicher Schutz der Menschenwürde"
So startet sie die Petition "Verfassungsrechtlicher Schutz der Menschenwürde"
Aus historischen und humanitären Gründen sind wir bestrebt, jene Menschen zu schützen und zu achten, die unter den Ansprüchen eines radikalen utilitaristischen Denkens zu Opfern werden.
Wir verstehen Menschenwürde als einzigartigen unbedingten Wert aus dem alleinigen Grund, Teil der Menschheit zu sein. Der Wert der Menschenwürde ist allen Menschen zu eigen, von der ersten Lebensstunde bis zur letzten. Menschenwürde ist unabhängig von Merkmalen wie Alter, Geschlecht, Herkunft, Nationalität, Gesundheitszustand, mentalem Status oder religiöser Zugehörigkeit. Menschenwürde kann weder erworben werden noch verloren gehen, sie hat intrinsischen Wert – im Gegensatz zum instrumentellen Wert, der in Leistungsgesellschaften vor allem als Funktion des Nutzens und der Wertschöpfung bzgl. des Bruttosozialproduktes definiert wird.
Unter derselben historischen Belastung wie Österreich stehend, hat die deutsche Verfassung im Grundgesetz unter Artikel 1 formuliert: „1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."
Wir fordern daher die österreichischen verfassungsgebenden demokratisch gewählten Organe auf, alles zu unternehmen, dass die Würde des Menschen in Zukunft verfassungsrechtlich geschützt sein wird.
Wir bitten um Unterstützung der Petition der österreichischen Palliativgesellschaft "Verfassungsrechtlicher Schutz der Menschenwürde" unter dem angegebenen Link.