40 Jahre Fristenregelung
mit 93 SPÖ-Stimmen gegen 88 Stimmen von ÖVP und FPÖ die Einführung der Fristenregelung bei Abtreibungen.
Nach wie vor fehlen die damals von Bundeskanzler Bruno KREISKY versprochenen flankierenden Maßnahmen, die Frauen das Ja zum Kind erleichtern sollten, u.a. Beratung und Bedenkzeit.
Österreich hat zwar seit 1.1.2013 ein Schönheitsoperationsgesetz mit Fixierung einer Bedenkzeit von mindestens zwei Wochen zwischen ärztlicher Aufklärung und eventueller Durchführung von ästhetischen Operationen. Wenn es um die Entscheidung über das Leben eines kleinen Menschen geht, gönnt man den Frauen in Konfliktsituationen keine Nachdenkpause. Im Deutschen Strafgesetzbuch ist im § 218a unter Punkt 1. eine ärztliche Bestätigung, dass sich die Frau „mindestens drei Tage vor dem Eingriff“ beraten lassen hat als Voraussetzung für die Straflosigkeit festgelegt.
Der KATHOLISCHE FAMILIENVERBAND STEIERMARK fordert die Regierungsverhandler dringend auf, Maßnahmen zum Schutz des Lebens zur Koalitionsbedingung zu machen.
KINDERLACHEN IST ZUKUNFTSMUSIK!!!
PRESSEAUSSENDUNG vom 28. November 2013
Sissi Potzinger, Vorsitzende des KFV
0664/3942364