Abgabe von Vorschlägen und Stellungnahmen – diese sollen in erster Linie Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule unterstützen
Teilnahme an der Klassenelternberatung
Wahl von KlassenelternvertreterIn und StellvertreterIn
Einbringen von Rechtsmitteln und Vertretung in diesbezüglichen Verwaltungsverfahren
Rechte, die sich aus den Pflichten der Schule gegenüber den Eltern ergeben
Pflichten der Eltern gegenüber der Schule
Den Eltern obliegen hinsichtlich des nichteigenberechtigten Schülers aufgrund schulrechtlicher Bestimmungen u. a. folgende Pflichten:
Anmeldung des Kindes zur Einschreibung bei der zuständigen Volksschule zu Beginn der allgemei- nen Schulpflicht
Meldung aller die Schülerin/den Schüler betreffenden und für die Schule bedeutsamen Veränderungen (z. B.: Änderung der Wohnadresse)
Vorlage der für die Führung der Amtsschriften der Schule erforderlichen Dokumente
Ausstattung der Schülerin/des Schülers mit den erforderlichen Unterrichtsmitteln
Sorge für den regelmäßigen Schulbesuch des Kindes
Meldung einer Verhinderung der Schülerin/des Schülers an der Teilnahme am Unterricht, an einer Schulveranstaltung bzw. schulbezogenen Veranstaltung
Meldung von anzeigepflichtigen Krankheiten
Hinwirkung auf die gewissenhafte Erfüllung der sich aus dem Besuch ergebenden Pflichten des Schülers
Unterstützung der Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule
Mitwirkung bei der Förderung der Schulgemeinschaft
Wir wünschen Ihnen und Ihrem Kind viel Freude in der Schule. Sollten Sie Fragen, Probleme oder Anregungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
„Schulpartnerschaft wird bei uns groß geschrieben!“
Der Katholische Familienverband Tirol
Riedgasse 9, 6020 Innsbruck
Tel. 0512/2230-4383, E-Mail: info-tirol@familie.at
www.familie.at
Beratungsstellen
Die ersten Ansprechpersonen bei Problemen sollten der Klassenlehrer, die Klassenlehrerin und die Schuldirektion sein. Weiters können Sie sich an folgende Stellen wenden:
► Katholischer Familienverband Österreichs
Bei Fragen zu schulrelevanten Themen: bildung@familie.at
► Schulpsychologische Bildungsberatung der Bildungsdirektion Tirol
Psychologische Beratung für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Erziehungsberechtigte
Heiliggeiststr. 7, 6020 Innsbruck
Tel. 0512/9012-0, E-Mail: schulpsy@tsn.at
www.bildung-tirol.gv.at/service/schulpsychologie
Telefonhotlines
Schulpsychologie – österreichweit: 0800 211 320. Die Hotline ist rund um die Uhr besetzt.
Weitere Unterstützung in Krisensituationen:
Psychosozialer Krisendienst – Tel. 0800 400 120, Montag bis Donnerstag: 8:00-20:00 Uhr, Freitag bis Sonntag rund um die Uhr
Notfallpsychologischer Dienst Österreich: Montag bis Freitag Tel. 0699 188 55400