Eine warme Mahlzeit ist ein Grundrecht!
Wien, 31. Mai 2023: „Im Sinne der der finanziellen Entlastung der Familien und der Gesundheit der Kinder begrüßen wir diesen längst überfälligen Schritt. Eine warme, vollwertige Mahlzeit ist ein Grundrecht“, befürwortet Konrad Pleyer, Vorsitzender des Katholischen Familienverbandes Wien, diese Neuerung.
Jedoch ist dies für ihn nur ein erster Schritt zu einer finanziellen Gleichberechtigung sämtlicher Formen der Nachmittagsbetreuung an Pflichtschulen. „Es ist immer noch nicht einzusehen, weshalb Eltern für einen Hort oder die Nachmittagsbetreuung in einer offenen Volksschule zur Kasse gebeten werden, während verschränkte Ganztagesschulen zur Gänze kostenlos sind. Dies ist nicht im Sinne der von uns geforderten Wahlfreiheit bei der Nachmittagsbetreuung“, meint Pleyer.
Ein für Pleyer passendes Modell wäre an Horten und offenen Volksschulen eine kostenlose Betreuung bis 15:30 anzubieten. Erst danach sollten Beiträge eingehoben werden, wie es bereits jetzt bei verschränkten Ganztagesschulen der Fall ist.
In Bezug auf die Wahl des Essensanbieters fordert der Vorsitzende umfassende Transparenz: „In der Vergangenheit kam es hier immer wieder zu Ungereimtheiten bei den Essensbestellungen. Auch hier muss auf größtmögliche Transparenz sowohl bei der Wahl der Anbieter als auch bei der Abwicklung der Bestellung geachtet werden.“
In diesem Zusammenhang verweist der Katholische Familienverband auf seine bildungspolitischen Forderungen unter https://www.familie.at/wien/bildungundbetreuung.
Für Rückfragen:
Katholischer Familienverband der Erzdiözese Wien
Mag. Antonia Indrak-Rabl
Tel: 0664 824 3624
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